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Antragsgebühr: - € 14,30 (entfällt bei mündlicher Antragstellung)
Beilagengebühren: - € 3,90 je Bogen bis maximal € 21,80 - Beilagengebühren fallen nur dann an, wenn dem Antrag Beilagen angeschlossen sind
Zeugnisgebühr: - € 14,30 - Die Zeugnisgebühr entfällt, wenn die Meldebestätigung an eine bestimmte von der Antragstellerin/dem Antragsteller verschiedene Person oder Behörde gerichtet wird
Bundesverwaltungsabgabe: - Meldebestätigung aus dem örtlichen Melderegister (gibt nur die Meldung innerhalb der Gemeinde wieder): € 2,10 - Meldebestätigung aus dem ZMR (bei der Meldebehörde oder online mit Bürgerkarte): € 3,00
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