Meldebestätigung

Antragsgebühr:
  - € 14,30 (entfällt bei mündlicher Antragstellung)


Beilagengebühren:
   
- € 3,90 je Bogen bis maximal € 21,80
  - Beilagengebühren fallen nur dann an, wenn dem Antrag Beilagen   
    angeschlossen sind


Zeugnisgebühr:
  - € 14,30
  - Die Zeugnisgebühr entfällt, wenn die Meldebestätigung an eine bestimmte
    von der Antragstellerin/dem Antragsteller verschiedene Person oder
    Behörde gerichtet wird


Bundesverwaltungsabgabe:
  - Meldebestätigung aus dem örtlichen Melderegister (gibt nur die Meldung 
    innerhalb der Gemeinde wieder): € 2,10
  - Meldebestätigung aus dem ZMR (bei der Meldebehörde oder online mit   
    Bürgerkarte): € 3,00

Rechtsgrundlagen