Schwimmbadfüllungen

Foto für Schwimmbadfüllungen

Schwimmbadfüllungen aus der Ortswasserleitung sind nicht nur für den Besitzer eine Zeit- und Kostenfrage. Speziell mehrere Befüllungen am gleichen Tag belasten die Ortswasserleitung stark und führen bei Überschreitung einer bestimmten Wassermenge zu erheblichen Mehrkosten.

Nach § 9 Wasserleitungsordnung ist ein den durchschnittlichen Tagesverbrauch wesentlich übersteigender Wasserbezug (z. B. Schwimmbadfüllung) der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen und ist nur mit Zustimmung der Gemeinde möglich.

Unter bestimmten Voraussetzungen wird eine pauschale Ermäßigung bei der Kanalgebühr gutgeschrieben bzw. kann das Beckenwasser (trotz einer pauschalen Kanalgebühren-Ermäßigung) über den Schmutzwasserkanal entsorgt werden.

Hier finden Sie das Merkblatt des ÖWAV zur richtigen Entsorgung des Beckenwassers.

Voraussetzung:

Die Schwimmbadfüllung ist im Vorhinein im Marktgemeindeamt anzumelden (Frau Keplinger, Tel. 07231/2255-213). Ihr Termin wird reserviert oder (wenn schon zu viele Vormerkungen) ein Ausweichtermin vereinbart.

30.03.2024