Strafregisterbescheinigung

Antragsgebühr:
   
- € 14,30

Zeugnisgebühr:
  - € 14,30
  - Die Zeugnisgebühr entfällt, wenn die Strafregisterbescheinigung lediglich zur
    Vorlage bei einer bestimmten Stelle (natürliche oder juristische Person, z. B.
    Arbeitgeber, Behörde) dienen soll. In diesem Fall kostet die Bescheinigung
    somit insgesamt € 16,40

Bundesverwaltungsabgabe:
  - € 2,10

 

Rechtsgrundlagen

Strafregistergesetz 1968 (insbesondere §§ 10, 10a, 11)