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Antragsgebühr: - € 14,30
Zeugnisgebühr: - € 14,30 - Die Zeugnisgebühr entfällt, wenn die Strafregisterbescheinigung lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (natürliche oder juristische Person, z. B. Arbeitgeber, Behörde) dienen soll. In diesem Fall kostet die Bescheinigung somit insgesamt € 16,40
Bundesverwaltungsabgabe: - € 2,10
Strafregistergesetz 1968 (insbesondere §§ 10, 10a, 11)
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