Verlustanzeige

Für die Verlustanzeige
   
- Generell: gebührenfrei

Für die Bestätigung der Verlustanzeige AUF ANTRAG der anzeigenden
 Person
   - 
Bundesverwaltungsabgabe: € 2,10
  - Zusätzlich, wenn die Bestätigung nicht zur Vorlage bei einer bestimmten
     Stelle
dienen soll: Bundesgebühr: € 14,30        

Verlangen Sie (wegen der damit verbundenen Kosten) nur dann eine Bestätigung der Verlustanzeige, wenn Sie diese etwa für eine Duplikatsausstellung oder zum Lenken eines Fahrzeugs benötigen.

Zusätzliche Informationen

Wenn Sie bis zur Ausstellung eines Führerscheinduplikats, eines Duplikats der Zulassungsbescheinigung oder der Zuweisung eines neuen Kennzeichens einen Ersatz benötigen, lassen Sie sich eine Bestätigung der Verlustanzeige ausstellen. In diesen Fällen entstehen jedenfalls Kosten von € 16,40. Mit der Bestätigung dürfen Sie im Inland für einen befristeten Zeitraum ein Kraftfahrzeug lenken:

  • Führerscheinersatz: vier Wochen ab dem Tag des Verlustes
  • Zulassungsbescheinigungsersatz: eine Woche ab dem Tag des Verlustes
  • Kennzeichenersatz: wenn Sie auf dem Fahrzeug eine behelfsmäßige Ersatztafel anbringen, die in ihrer Form der von der Behörde ausgegebenen Kennzeichentafel gleicht: eine Woche ab dem Tag des Verlustes

Plattform für das Fundwesen

Auf www.fundamt.gv.at können Sie in der Funddatenbank nach Ihrem Verlustgegenstand suchen. Sie erhalten sofort eine Liste an Funden, die zu Ihrem gesuchten Gegenstand passen. Bei jedem Treffer gibt es ein Informationsblatt mit allen notwendigen Informationen, um das zuständige Fundamt zu kontaktieren.

Verlustmeldung erstellen:
Wenn Sie Ihren Gegenstand auch durch die Online-Suche nicht finden, können Sie auf der Trefferseite mit einem Klick auf "Neue Verlustmeldung erstellen" eine Verlustmeldung aufgeben, damit die zuständige Fundbehörde Sie verständigen kann, sobald Ihr gesuchter Gegenstand abgegeben wurde.

 

Rechtsgrundlagen