Befreiung vom ORF-Beitrag
Der ORF-Beitrag ersetzt ab Jänner 2024 die bisherige GIS-Gebühr. Wenn bereits jemand von der GIS-Gebühr befreit ist, wird die Befreiung automatisch übernommen. Ein neuer Antrag ist hier nicht notwendig.
Einen Befreiungsantrag können Personen stellen, die folgende Leistungen beziehen: Arbeitslosengeld, Pension, Sozialhilfe, Pflegegeld, Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln (soziale Bedürftigkeit), wie z.B. Rezeptgebührenbefreiung, Lehrlingsentschädigung, Studien- bzw. Schülerbeihilfe, Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld
Das Haushalts-Nettoeinkommen darf den gesetzlich vorgeschriebenen Befreiungsrichtsatz nicht überschreiten:
1 Person € 1.364,12
2 Personen € 2.152,03
für jede weitere Person € 210,48
Nähere Informationen erhalten Sie in der
Sozialberatungsstelle Gramastetten
Anita Steidl
A-4201 Gramastetten, Marktstrasse 17
Tel.: +43/664/78914350
sbs-gramastetten.post@shvuu.at
www.shvuu.at
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Mittwoch 8:00-12:00
Donnerstag 16:00-18:00