Sozialberatungsstellen "Befreiung vom ORF-Beitrag"

Veröffentlichungsdatum10.01.2024Lesedauer1 Minute
Sozialberatungsstellen "Befreiung vom ORF-Beitrag"

Befreiung vom ORF-Beitrag

 Der ORF-Beitrag ersetzt ab Jänner 2024 die bisherige GIS-Gebühr. Wenn bereits jemand von der GIS-Gebühr befreit ist, wird die Befreiung automatisch übernommen. Ein neuer Antrag ist hier nicht notwendig.

 Einen Befreiungsantrag können Personen stellen, die folgende Leistungen beziehen: Arbeitslosengeld, Pension, Sozialhilfe, Pflegegeld, Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln (soziale Bedürftigkeit), wie z.B. Rezeptgebührenbefreiung, Lehrlingsentschädigung, Studien- bzw. Schülerbeihilfe, Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld

 Das Haushalts-Nettoeinkommen darf den gesetzlich vorgeschriebenen Befreiungsrichtsatz nicht überschreiten:

1 Person                         € 1.364,12

2 Personen                      € 2.152,03

für jede weitere Person  € 210,48

Nähere Informationen erhalten Sie in der

Sozialberatungsstelle Gramastetten

Anita Steidl

A-4201 Gramastetten, Marktstrasse 17

Tel.: +43/664/78914350

sbs-gramastetten.post@shvuu.at

www.shvuu.at

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag und Mittwoch 8:00-12:00

Donnerstag 16:00-18:00