Mit dem neuen OÖ Hundehaltegesetz 2024 werden neue Einteilungen der Hundehaltung und deren Voraussetzungen durchgeführt.
Es gibt jetzt zwei weitere Kategorien in welche der Hund eingeteilt werden muss und nachdem sich auch die Anforderungen der Vorlagen ändert!
Was ist die Alltagstauglichkeitsprüfung?Hier die Erklärung
Große Hunde §5:
Definition:
Groß ist ein Hund der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mind. 40cm oder ein physiologisch unauffälliges Gewicht von mind. 20kg erreicht.
Beispiele: Rottweiler, Schäferhund und Golden Retriever
Was ist vorzulegen:
o Sachkundenachweis
o Versicherungsnachweis
o Registrierungsbestätigung Heimtierdatenbank
o Tierärztliche Bestätigung über Größe und Gewicht
o Alltagstauglichkeitsprüfung §1 Abs 2 Z4
Zweck dieser Prüfung ist der Nachweis eines Grundwissens der HundehalterIn über den verantwortungsbewussten Umgang mit dem Hund im Alltag sowie das konfliktfreie Führen des Hundes durch alltägliche Situationen für HundehalterInnen.
Anmeldung jünger als 12 Monate:
o Wenn ein der Hund das 12. Lebensmonat erreicht, ist die Tierärztliche Bestätigung über Größe und Gewicht binnen 2 Monaten nachzureichen
o Die Bestätigung über Absolvierung der Alltagstauglichkeitsprüfung ist bis zum 18. Lebensmonat vorzulegen (kann erst ab erreichen des 12. Lebensmonat absolviert werden)
Anmeldung 12 Monate oder älter:
o Die Tierärztliche Bestätigung über Größe und Gewicht, die nicht vor Vollendung des 12. Lebensmonat eingeholt wurde, ist binnen zwei Monaten vorzulegen
o Ist der Hund bei der Anmeldung jünger als 8 Jahre, ist der Gemeinde binnen 6 Monaten eine Bestätigung über Absolvierung der Alltagstauglichkeitsprüfung vorzulegen
Hinweis:
Ab Fristablauf bis zur Vorlage der Bestätigung über die Alltagstauglichkeitsprüfung gilt an öffentlichen Orten Leinen- und Maulkorbpflicht.
Bei nicht fristgerechter Vorlage der Alltagstauglichkeitsprüfung gilt der Hund als auffälliger Hund (Zusatzausbildung muss absolviert werden).
Hunde spezieller Rassen §6:
Definition:
Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander.
Diese Hunde gelten unabhängig von Größe und Gewicht auch als Große Hunde gem. §5.
Was ist vorzulegen:
o Sachkundenachweis
o Versicherungsnachweis
o Registrierungsbestätigung Heimtierdatenbank
o Tierärztliche Bestätigung über Größe und Gewicht
o Alltagstauglichkeitsprüfung §1 Abs 2 Z4
Zweck dieser Prüfung ist der Nachweis eines Grundwissens der HundehalterIn über den verantwortungsbewussten Umgang mit dem Hund im Alltag sowie das konfliktfreie Führen des Hundes durch alltägliche Situationen für HundehalterInnen.
Anmeldung jünger als 12 Monate:
o Wenn ein der Hund das 12. Lebensmonat erreicht, ist die Tierärztliche Bestätigung über Größe und Gewicht binnen 2 Monaten nachzureichen
o Die Bestätigung über Absolvierung der Alltagstauglichkeitsprüfung ist bis zum 18. Lebensmonat vorzulegen (kann erst nach erreichen des 12. Lebensmonat absolviert werden)
Anmeldung 12 Monate oder älter:
o Die Tierärztliche Bestätigung über Größe und Gewicht, die nicht vor Vollendung des 12. Lebensmonat eingeholt wurde, ist binnen zwei Monaten vorzulegen
o Ist der Hund bei der Anmeldung jünger als 8 Jahre, ist der Gemeinde binnen 6 Monaten eine Bestätigung über Absolvierung der Alltagstauglichkeitsprüfung vorzulegen
Bei nicht fristgerechter Vorlage der Alltagstauglichkeitsprüfung gilt der Hund als auffälliger Hund (Zusatzausbildung muss absolviert werden)
Was ist noch zu beachten:
- Bei Hunden spezieller Rassen - §6 gilt eine Leinen- und Maulkorbpflicht gem §9 Abs 3 ab vollendetem 12 Lebensmonat
Ausnahme: in eingezäunten Freilaufflächen (nicht eingezäunte Freilaufflächen = Maulkorbpflicht)
- Verlässlichkeitsprüfung wird durchgeführt
Alle weiteren Infos zur Hundehaltung finden Sie hier!