Hundehaltung

Hundeanmeldung

Was ist bei der Gemeinde zur Anmeldung vorzulegen:

  • Sachkundenachweis
  • Versicherungsnachweis (Polizzennummer) 

          Für jeden Hund muss eine Haftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro bestehen.

  • Tierärztliche Bestätigung über Größe und Gewicht

            Für jeden Hund muss eine Bestätigung vom Tierarzt über die Größe und das Gewicht vorgelegt werden um eine korrekte Einstufung in „großen Hund“ vorgenommen werden kann. 

  • Registrierungsbestätigung Heimtierdatenbank

          Die Registrierungsbestätigung Heimtierdatenbank erhalten Sie hier:

           •    www.animaldata.com

           •    www.pawID.net

           •    www.petcard.at

           •    https://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/ (mit Handysignatur)

           •    bei Ihrem Tierarzt

  • Alltagstauglichkeitsprüfung - (Nur für Große Hunde & Hunde spezieller Rassen - siehe unter "Neues OÖ Hundehaltegesetz 2024")
  • Bestätigung über die Entrichtung der Hundeabgabe für das heurige Jahr, in einer anderen Gemeinde (nur bei Ummeldung eines Hundes)


Bitte beachten Sie: Die Abmeldung in einer anderen Gemeinde erfolgt nicht automatisch, die ist von Ihnen zu erledigen. 


Erst nach Einlagen aller Dokumente ist die Hundeanmeldung vollständig.


Für Fragen ist Frau Cornelia Reiter unter 07231/2255-211 oder unter reiter@herzogsdorf.ooe.gv.at für Sie erreichbar!

Hier finden Sie noch weitere Infos vom Land OÖ!

Hund


Neues OÖ Hundehaltegesetz 2024 ab 1.Dezember 2024 - Was ist zu beachten?

Mit dem neuen OÖ Hundehaltegesetz 2024 werden neue Einteilungen der Hundehaltung und deren Voraussetzungen durchgeführt.

Es gibt jetzt zwei weitere Kategorien in welche der Hund eingeteilt werden muss und nachdem sich auch die Anforderungen der Vorlagen ändert!

Was ist die Alltagstauglichkeitsprüfung?Hier die Erklärung

Große Hunde §5:

Definition:

Groß ist ein Hund der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mind. 40cm oder ein physiologisch unauffälliges Gewicht von mind. 20kg erreicht.

Beispiele: Rottweiler, Schäferhund und Golden Retriever


Was ist vorzulegen:

o    Sachkundenachweis

o    Versicherungsnachweis

o    Registrierungsbestätigung Heimtierdatenbank

o    Tierärztliche Bestätigung über Größe und Gewicht

o    Alltagstauglichkeitsprüfung §1 Abs 2 Z4

      Zweck dieser Prüfung ist der Nachweis eines Grundwissens der HundehalterIn über den verantwortungsbewussten Umgang mit dem Hund im Alltag sowie das konfliktfreie Führen des Hundes durch alltägliche Situationen für HundehalterInnen.


Anmeldung jünger als 12 Monate:

o    Wenn ein der Hund das 12. Lebensmonat erreicht, ist die Tierärztliche Bestätigung über Größe und Gewicht binnen 2 Monaten nachzureichen

o    Die Bestätigung über Absolvierung der Alltagstauglichkeitsprüfung ist bis zum 18. Lebensmonat vorzulegen (kann erst ab erreichen des 12. Lebensmonat absolviert werden)


Anmeldung 12 Monate oder älter:

o    Die Tierärztliche Bestätigung über Größe und Gewicht, die nicht vor Vollendung des 12. Lebensmonat eingeholt wurde, ist binnen zwei Monaten vorzulegen

o    Ist der Hund bei der Anmeldung jünger als 8 Jahre, ist der Gemeinde binnen 6 Monaten eine Bestätigung über Absolvierung der Alltagstauglichkeitsprüfung vorzulegen


Hinweis: 

Ab Fristablauf bis zur Vorlage der Bestätigung über die Alltagstauglichkeitsprüfung gilt an öffentlichen Orten Leinen- und Maulkorbpflicht.

Bei nicht fristgerechter Vorlage der Alltagstauglichkeitsprüfung gilt der Hund als auffälliger Hund (Zusatzausbildung muss absolviert werden).




Hunde spezieller Rassen §6:

Definition:

Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander.

Diese Hunde gelten unabhängig von Größe und Gewicht auch als Große Hunde gem. §5.


Was ist vorzulegen:

o    Sachkundenachweis

o    Versicherungsnachweis

o    Registrierungsbestätigung Heimtierdatenbank

o    Tierärztliche Bestätigung über Größe und Gewicht

o    Alltagstauglichkeitsprüfung §1 Abs 2 Z4

       Zweck dieser Prüfung ist der Nachweis eines Grundwissens der HundehalterIn über den verantwortungsbewussten Umgang mit dem Hund im Alltag sowie das konfliktfreie Führen des Hundes durch alltägliche Situationen für HundehalterInnen.


Anmeldung jünger als 12 Monate:

o    Wenn ein der Hund das 12. Lebensmonat erreicht, ist die Tierärztliche Bestätigung über Größe und Gewicht binnen 2 Monaten nachzureichen

o    Die Bestätigung über Absolvierung der Alltagstauglichkeitsprüfung ist bis zum 18. Lebensmonat vorzulegen (kann erst nach erreichen des 12. Lebensmonat absolviert werden)



Anmeldung 12 Monate oder älter:

o    Die Tierärztliche Bestätigung über Größe und Gewicht, die nicht vor Vollendung des 12. Lebensmonat eingeholt wurde, ist binnen zwei Monaten vorzulegen

o    Ist der Hund bei der Anmeldung jünger als 8 Jahre, ist der Gemeinde binnen 6 Monaten eine Bestätigung über Absolvierung der Alltagstauglichkeitsprüfung vorzulegen


Bei nicht fristgerechter Vorlage der Alltagstauglichkeitsprüfung gilt der Hund als auffälliger Hund (Zusatzausbildung muss absolviert werden)


Was ist noch zu beachten:

  • Bei Hunden spezieller Rassen - §6 gilt eine Leinen- und Maulkorbpflicht gem §9 Abs 3 ab vollendetem 12 Lebensmonat

           Ausnahme: in eingezäunten Freilaufflächen (nicht eingezäunte Freilaufflächen = Maulkorbpflicht)

  • Verlässlichkeitsprüfung wird durchgeführt



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