Reisepass - Personalausweis - ID-Austria

Terminvereinbarung bei: 

Frau Reiter Tel. 07231/2255-211

Frau Turner Tel. 07231/2255-218



Hinweis: Aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen ist vorab eine Terminvereinbarung für Reisepässe, Personalausweise & ID-Austria unbedingt notwendig!




Reisepass / Personalausweis


Da bei allen Auslandsreisen (auch innerhalb der EU) ein gültiges Reisedokument mitgeführt werden muss, empfehlen wir, rechtzeitig die Gültigkeitsdauer Ihres Reisepasses zu Überprüfung und nötigenfalls so rasch wie möglich einen neuen Reisepass zu beantragen.

Der Reisepass kann wie bisher im Marktgemeindeamt oder bei der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung beantragt werden. Er wird nicht sofort ausgehändigt sondern innerhalb von 5 - 8 Werktagen auf dem Postweg zugestellt, zwischen März und Juli muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Die Zustellung erfolgt nachweislich (RSb) an eine Wunschadresse des Passwerbers (z.B.: Wohnung, Arbeitsort, …)


Für einen Antrag ist unbedingt mitzubringen:

  • Reisepassfoto (nach Passkriterien, nicht älter als sechs Monate)
  • Alter Reisepass / alter Personalausweis - Ausweisdokument wird dann entwertet


Ab wann müssen Kinder zur Beantragung mitkommen:

Kinder ab 8 Jahre - eigene Unterschrift wird für Antrag benötigt

Kinder ab 12 Jahre - Fingerabdrücke werden erfasst


Kein (alter) Reisepass oder Personalausweis vorhanden:

Voraussetzungen:
      Österreichische Staatsbürgerschaft

Beizubringende Unterlagen:
      Geburtsurkunde
      ein Passbild nach den Passbildkriterien (nicht älter als sechs Monate)
      Staatsbürgerschaftsnachweis

Gegebenenfalls:
      Heiratsurkunde
      Urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades


Abgelaufener Reisepass/Personalausweis vorhanden:

Voraussetzungen:
      Abgelaufener Reisepass ist vorhanden

Beizubringende Unterlagen: 
      alter Reisepass 
      ein Passbild nach den Passbildkriterien (nicht älter als sechs Monate)


Wenn alter Reisepass/Personalausweis länger als fünf Jahre abgelaufen:
      Staatsbürgerschaftsnachweis
      Geburtsurkunde

Gegebenenfalls:
      Heiratsurkunde 
      Urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades



ID-Austria

Wurde die Handy-Signatur von einer Behörde (z.B. via FinanzOnline, Gemeindeamt, Magistrat, usw.) registriert, kann sie selbst in der App „Digitales Amt“ auf die ID Austria mit Vollfunktion aufgewertet werden. 

Wurde die Handy-Signatur jedoch nicht bei einer Behörde registriert (z.B. bei der Post), ist in der App lediglich der Umstieg auf die Basisfunktion der ID Austria möglich. Um die Vollfunktion der ID Austria zu erhalten, ist zusätzlich ein Behördengang zur Registrierung notwendig.


Was wir zur Erstellung der Vollfunktion benötigen:

  • Die App „Digitales Amt“ muss bereits installiert sein
  • Fingerprint oder Gesichtserkennung muss bei Ihrem Smartphone eingestellt sein
  • Mit Lichtbildausweis zum Bürgerservice kommen (mit Terminvereinbarung)