Die Impfung:
- Die Impfung ist ab dem 1. Lebensjahr möglich.
- Bei Ungeimpften ist eine Grundimmunisierung notwendig, die aus 3 Teilimpfungen besteht (2 Teilimpf-ungen im Abstand von ca. 1-3 Monaten, die dritte innerhalb von 5-6 Monaten nach der 2. Teilimpfung).
- Auffrischungsimpfungen sind alle 5 Jahre erforderlich, ab dem 60. Lebensjahr alle 3 Jahre
- Ausnahme: nach Abschluss der Grundimmunisierung wird erstmals nach 3 Jahren aufgefrischt.
Mitzubringen:
- Impfkarte
- Sozialversicherungsnummer
Die Impfkosten:
- Kinder bis zum vollendeten 15.Lebensjahr € 13,40
- Jugendliche im 16. Lebensjahr € 15,40
- Personen ab dem 16. Lebensjahr € 15,40
Die Impfkosten sind bei der Impfung in bar zu entrichten.
Personen, die gesetzlich krankenversichert sind und denen die Kosten nicht vom zuständigen Unfallsver-sicherungsträger (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Sozialversicherungsanstalt der Bauern) ersetzt werden, erhalten vom zuständigen Krankenversicherungsträger einen Kostenzuschuss (z.B. von der OÖ Gebietskrankenkasse € 4,00 pro Impfung).
FSME-Impfkosten-Sonderregelung für Minderjährige
Für Familien mit mehr als 2 unversorgten Kindern gilt folgende Sonderregelung:
Die Gesamtkosten der Schutzimpfung werden für das 3. und alle weiteren unversorgten Kinder dann vom Amt der Oö. Landesregierung übernommen, wenn bereits das 1. und 2. Kind geimpft wurde.
Hinweis: Für diese Kinder ist jedoch bei der Impfung der Kostenersatz von € 4,50 bar zu bezahlen. Dieser Betrag wird aber gegen Vorlage der Zahlungsbestätigung vom zuständigen Krankenversicherungsträger rückerstattet.