Förderungen und Beihilfen

Veröffentlichungsdatum24.07.2025Lesedauer2 Minuten

Welche Förderungen gibt es momentan und wie kann ich diese einreichen?


--> Mein.ooe.gv.at ist Ihr digitaler Draht zum Land Oberösterreich. 
In diesem Portal können Anträge wie OÖ Familienkarte, Fernpendelbeihilfe, Bildungskonto oder Pflegestipendium bequem online und rund um die Uhr eingebracht werden.

Mit wenigen Klicks finden Sie den richtigen Antrag – inklusive aller Informationen.

Hier gelangen Sie auf die Webseite.


Hier noch eine Erklärung zu den einzelnen Antragsmöglichkeiten:


Heizkostenzuschuss

Antragsstellung ist ab 16.03.2026 bis 15.05.2026 möglich.

Voraussetzung: 

  • Hauptwohnsitz in Oberösterreich - seit zumindest 1. März 2026
  • Sie leben alleine und haben 2025 nicht mehr als 21.833€ verdient - oder Sie leben mit anderen Personen zusammen und haben gemeinsam 2025 nicht mehr als 30.913€ brutto verdient
  • Sie stellen online zwischen 16. März und 15. Mai 2026 einen Antrag unter www.land-oberoesterreich.gv.at/heizkostenzuschuss


Gefördert wird 200€ je Haushalt


Sie brauchen Hilfe? 

Anita Steidl - Sozialberatungsstelle Gramastetten hilf Ihnen gerne weiter:

 4201 Gramastetten, Marktstrasse 17

Tel.: +43/664/78914350




Pendelförderung

Wer wird gefördert?

Personen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich, die regelmäßig zwischen Wohn- und Arbeitsgemeinde pendeln, wenn die einfache Entfernung mindestens 25 km beträgt. Maßgeblich ist die vom Land OÖ berechnete Straßenentfernung.

Antragstellung

Der Antrag für ein Pendeljahr ist im Folgejahr von 1. März bis spätestens 28. Februar beim Amt der Oö. Landesregierung einzureichen. Verspätete Anträge werden nicht berücksichtigt.

Höhe der Beihilfe (bei 12 Pendelmonaten, Pendeljahr 2024)

  • 25–49 km: 218 €
  • 50–74 km: 306 €
  • ab 75 km: 421 €

Die Förderung wird anteilig nach Pendelmonaten berechnet.
Monate mit überwiegendem Homeoffice sind nicht förderfähig.

Nachhaltigkeitsbonus

Zusätzlich:

  • +15 % für Hybrid-PKW
  • +30 % für emissionsfreie PKW
    (bei Vorlage der Zulassungsbescheinigung)

Voraussetzungen

  • Regelmäßiges tägliches oder wöchentliches Pendeln
  • Hauptwohnsitz in Oberösterreich
  • Jahreseinkommen max. 35.000 €, plus 3.500 € pro Kind
  • Zum Einkommen zählen u. a. steuerpflichtige Bezüge, Arbeitslosengeld, Pensionen, Krankengeld und Kinderbetreuungsgeld.
    Nicht berücksichtigt werden Familienbeihilfe und Pflegegeld.



Handwerkerbonus


Der Handwerkerbonus

Mit dem Handwerkerbonus fördert der Staat Arbeitsleistungen von Handwerksbetrieben in Ihrem Zuhause – bis zu 1.500 € pro Person und Jahr!

Wer kann den Bonus beantragen?
Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Österreich – egal ob Eigentümer oder Mieter.

Was wird gefördert?
Nur Arbeitsleistungen (z. B. Maler-, Elektro-, Sanitärarbeiten), keine Materialkosten. Die Arbeiten müssen im selbst genutzten Wohnraum erfolgen.

Wichtig:

  • Rechnung muss Arbeitskosten extra ausweisen
  • Zahlung nur per Überweisung


Weitere Informationen und Antragstellung online unter: www.handwerker.gv.at