Nachhilfeförderung vom Land Oberösterreich

Veröffentlichungsdatum11.06.2024Lesedauer1 Minute

Das Land Oberösterreich unterstützt Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit einer zusätzlichen außerschulischen Förderung (Nachhilfe) anfallen. Die Förderung soll vor allem dazu beitragen, dass Schüler auch in herausfordernden Zeiten gute Lernerfolge erzielen und ihre Leistungen verbessern. Vor allem sollen Lerndefizite, insbesondere vor Prüfungen, Lernzielkontrollen und Schularbeiten bzw. im Falle einer Nachprüfung ausgeglichen sowie eine drohende negative Abschlussnote abgewendet werden.


Förderkriterien und Förderablauf

  • Die Förderhöhe beträgt 150 Euro pro Schüler und Semester (Wintersemester inkl. Semesterferien bzw. Sommersemester inkl. Sommerferien) in Form eines Gutscheines.
  • Der Hauptwohnsitz des Schülers/der Schülerin muss in Oberösterreich sein.
  • Die Antragsstellung kann direkt von den Eltern oder seitens der Schule für SchülerInnen im Pflichtschulalter von der 1. bis 9. Schulstufe (alle Schultypen) durchgeführt werden.
  • Geförderte Nachhilfe beschränkt sich auf die Hauptgegenstände Deutsch, Mathematik, Englisch bzw. eine zweite Fremdsprache. Wird an der Schule Förderunterricht angeboten, ist dieser vom Schüler zwingend zu besuchen.
  • Der Nachhilfeunterricht muss bei einer deklarierten professionellen Nachhilfeeinrichtung in Anspruch genommen werden. Diese Einrichtungen müssen mit dem Land Oberösterreich eine entsprechende Vereinbarung haben. Eine Gesamtauflistung ist auf www.familienkarte.at zu finden.
  • Der an die Eltern übermittelte Gutschein ist bei einer deklarierten Nachhilfeeinrichtung einzulösen.
  • Die Nachhilfeeinrichtung verrechnet die eingelösten Gutscheine dem Land Oberösterreich.

Genaue Informationen sind hier zu finden!

Telefon: 0732/7720-18772